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Innenarchitekt/in

Aufgabe von Innenarchitektinnen und Innenarchitekten ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Innenräumen. Das umfasst auch den den raumbildenden Ausbau, den Umbau und die Umnutzung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie die Modernisierung von Räumen in bestehenden Gebäuden.

Innenarchitekten beraten, betreuen und vertreten Bauherren in Planung, Ausführung und Bauüberwachung. Ihr Leistungsbild ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) genau definiert. Es umfasst  

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung und Kostenschätzung
  3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. Genehmigungsplanung
  5.  Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung/Bauleitung
  9. Objektbetreuung und Dokumentation. 

Bauherren haben die Möglichkeit, auch nur Teile dieses Aufgabenspektrums auf Architektinnen und Architekten zu übertragen.

 

Spezialisten für Raumstrukturen

Innenarchitekten sind Spezialisten auf dem Gebiet der Entwicklung von Raumstrukturen und -proportionen. Tätigkeitsfelder sind unter anderem 

  • Ladenbau
  • Messebau
  • Schiffsinnenausbau
  • privater Wohnungsbau
  • Verwaltungsbau 
  • soziale Einrichtungen.

Hier verbinden Innenarchitekten ästhetische Gesichtspunkte mit der notwendigen Funktionalität eines Raumes, seiner Wirkung auf den Nutzer und seiner Funktion im Gesamtgebäude.

Eine zunehmende Herausforderung ist auch die Integration der technischen Ausrüstung (Feste und mobile Einrichtungen, Lichttechnik, Akustik, Wärme- und Schallschutz, zukunftweisende Techniken bei Heizung, Lüftung und Sanitäreinrichtung usw.). Um diese Ziele zu erreichen, ist auch eine gezielte Material- und Farbgestaltung notwendig. 

 

Der Gesellschaft verpflichtet

Mit diesem umfangreichen Aufgabenspektrum sind Innenarchitekten in hohem Maße der Gesellschaft verpflichtet. Sie steht im Schnittpunkt der Wünsche und Forderungen der Bauherren und der Gesellschaft. Diese miteinander zu vereinbaren und die jeweils beste Lösung zu finden, ist der Anspruch, der an Innenarchitekten im Alltag gestellt wird. 

Innenarchitekt oder Innenarchitektin darf sich nur nennen, wer in die Liste der Innenarchitekten einer Architektenkammer eingetragen und damit den gesetzlich definierten Berufsaufgaben verpflichtet ist. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz der Verbraucher, die damit sicher sein können, dass ihr Innenarchitekt bzw. ihre Innenarchitektin qualifizierte Arbeit abliefert.

 

(Quelle: Architektenkammer Nordrhein-Westfalen)

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Dipl. Ing. (FH) Innenarchitektur

Nicole Bicher

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